LANXESS berücksichtigt keine durch Personalagenturen und -vermittler unaufgeforderte Zusendung von Bewerbungsunterlagen. Insbesondere entsteht kein Anspruch auf Vergütungszahlung von Personalvermittlungen, -agenturen ohne entsprechend schriftlich abgeschlossenen Rahmenvertrag; dies auch dann nicht, wenn zu einem späteren Zeitpunkt im Einstellungsprozess ein solcher Kandidat berücksichtigt wird.